Die Teufelszunge (Amorphophallus konjac, Syn.: A. rivieri) ist eine Pflanzenart aus der Familie der Aronstabgewächse (Araceae). In Österreich wird die Teufelszunge auch Tränenbaum genannt. Die Knolle wird Konjakwurzel genannt.
Die Teufelszunge stammt ursprünglich aus Südostasien – nach einer Quelle aus Vietnam –, ist aber heute jedenfalls im ganzen ostasiatischen Raum, von Japan und China bis Indonesien verbreitet. Die Teufelszunge bevorzugt feuchte und halbschattige Standorte in den dortigen Tropen und Subtropen.
Die Teufelszunge ist eine mehrjährige krautige Pflanze. Dieser Geophyt wächst aus einer Knolle, die bis zu 25 cm Durchmesser erreichen kann. Dabei bildet die Konjakwurzel im späten Frühjahr ein einzelnes Laubblatt, das an einen Baum in Form eines Regenschirms erinnert, und ebenso hoch wie breit ist. Die Angaben zur maximalen Höhe dieses Blattes schwanken zwischen 1,3 und 2,5 m[1]. Das Blatt ist doppelt gefiedert und dreiteilig in zahllose blattähnliche Strukturen aufgelöst. Nach der anfänglichen Wachstumsphase bleibt das Blatt den Sommer über stabil, bis die Nährstoffe im Herbst wieder in die Knolle einziehen. Die Reste des Blattes trocknen aus und lösen sich dabei von der Knolle.
Die Pflanze ist einhäusig getrenntgeschlechtig (monözisch). Adulte Pflanzen bilden im zeitigen Frühjahr einen Blütenstand. Dieser besteht aus einem dunkelvioletten Kolben (Spadix), Länge bis zu 55 cm, der von einem Hochblatt (Spatha) umhüllt wird. Auf dem Kolben sitzen unten die weiblichen und oben die männlichen Einzelblüten. Wie bei vielen Arten der Gattung Amorphophallus strömt dieser Blütenstand einen strengen Aasgeruch aus. Dieser lockt die Insekten an, die die Bestäubung sichern. Blütenökologisch handelt es sich um eine Kesselfallenblume. Die Bestäubung erfolgt in zwei Schritten. Die Insekten werden in den Grund der Kesselfallenblume gelockt. Dort bestäuben sie die unten am Kolben sitzenden weiblichen Einzelblüten mit den von anderen Individuen mitgebrachten Pollen. Die Insekten verharren am Grund der Spatha, bis die weiblichen Blüten nicht mehr bestäubt werden können. Erst dann öffnen sich die oben am Kolben befindenden männlichen Blüten und ergießen ihre Pollen auf die Insekten, die die Pollen dann zum nächsten Blütenstand tragen. Durch diesen Mechanismus wird die Selbstbestäubung vermieden.
Die Knolle ist reich an Glucomannanen (Polysacchariden). Sie zeigt hervorragende filmbildende Eigenschaften und wirkt hydratisierend.
Besonders in Japan wird die Konjakwurzel in der Lebensmittelindustrie genutzt. In der EU wird das Mehl der Konjakwurzel (Konjakmehl) als Lebensmittelzusatzstoff E 425 gehandelt. Die Konjakwurzel wird häufig für kosmetische Produkte benutzt.
In der japanischen Küche wird Konjak – dort Konnyaku genannt – in Gerichten wie Oden verwendet. Typisch ist es grau gefleckt, von gelartiger Konsistenz und fast geschmacksneutral. Es ist ein Nahrungsmittel mit niedriger Energiedichte, das mehr wegen seiner Textur (gustatorische Eigenschaft) geschätzt wird als wegen seines Geschmacks.
Japanisches Konjakgel wird hergestellt, indem Konjakmehl mit Wasser und gesättigter Kalziumhydroxidlösung gemischt wird. Häufig wird hierbei Hijiki zugefügt, um dem Gemisch einen anderen Geschmack und eine dunkle Farbe zu geben. Danach wird die Mischung gekocht und ausgehärtet. Konjak in Nudelform heißt „Shirataki“ und wird in Nahrungsmitteln wie Sukiyaki und Gyūdon verwendet.
Konjak wird auch in den beliebten Fruchtsnacks verwendet, die in Plastikbecherchen angeboten werden: Gelee-Süßwaren in Minibechern („jelly mini-cups“). Diese Snacks werden häufig von asiatischen Ländern exportiert. In den späten 1990er Jahren entstanden Bedenken (es gab Todesfälle durch Ersticken innerhalb und außerhalb der EU), an diesen Snacks ersticken zu können, was zu Rückrufaktionen in den Vereinigten Staaten und Kanada führte. Im Gegensatz zu Gelatine löst sich Konjak nicht schnell im Mund auf. Deshalb tragen die Snacks immer Warnhinweise, die Eltern darauf hinweisen, dass ihre Kinder die Snacks vor dem Schlucken gut kauen müssen. Die EU hat ihre Richtlinie 95/2/EG[3] dahingehend geändert, die Menge Konjakgummi und Konjak-Glukomannan in Lebensmitteln auf 10 g/kg zu begrenzen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 2002/C 331 E/26. Die Einfuhr von Jelly Minicups in die EU ist verboten.
Aus und weitere Info Wikipedia
Neueste Kommentare